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Wichtiger Hinweis zur aktuellen Spam-Welle

23.06.2022

Aktuell geht mal wieder vermehrt eine Spam-Welle durchs Land, die u.a. auch Mail-Adressen des USCO's betrifft.

Das Wichtigste vorab: niemals auf die Forderungen im Inhalt eingehen und auf gar keinen Fall Geld (via Bitcoin oder Paypal) überweisen!

Wie konnte das passieren?

Die USCO-Webseite führt verschiedene E-Mail-Adressen auf, die zur Kontaktaufnahme genutzt werden können. Diese sind zwar verschlüsselt dargestellt, aktuelle "Crawler" (Tools, die Webseiten nach solchen Informationen abgrasen) sind aber in der Lage, auch solche E-Mail-Adressen zu erkennen. Auch kann es möglich sein, das eine Malware auf dem eigenen Rechner solche Daten ausspioniert hat. Diese landen dann in einer Sammlung (Datenbank), deren Inhalt von Spammern gemietet oder gekauft werden können.

Wie kann man sich dagegen schützen?

Zunächst versuchen Spam-Filter die große Masse solcher Mails einzudämmen. Auch die USCO-Konten verfügen über solche Filter, die aktuell auch nochmals erweitert wurden. Dennoch "schlüpfen" immer wieder E-Mails durch, die dann doch im Posteingang der jeweiligen Empfänger landen. Wenn auch hier kein weiterer Spam-Filter schützt sind folgende Dinge zu beachten:

Welche Arten von Spam gibt es?

Spam-Mails unterliegen in der Regel der Gruppe "Werbung" oder "Erpressung". Während erstere versuchen, diverse Produkte an den Mann (oder die Frau) zu bringen, versuchen E-Mails mit Erpressungen einen persönlichen Druck aufzubauen. Da ist z.B. die Rede von einer gekarperten Webcam und dem Besitz persönlicher Daten & (Nackt)-Bilder, deren Verbreitung man nur durch die Zahlung eines Geldbetrages in Form einer Bitcoin oder Paypal-Überweisung unterbinden kann.

Hier gilt: NIEMALS DARAUF EINGEHEN UND/ODER ZAHLEN!!!

Erpressungsmails versuchen zusätzlichen Druck aufzubauen, indem der Betrag innerhalb kürzester Zeit zu bezahlen ist, damit sich der Preis nicht verdoppelt. Dies gilt nebenbei auch für Malware, die zuvor einen Rechner verschlüsselt hat - aber dies ist ein anderes Thema.

Wann ist Spam erlaubt?

Grundsätzlich ist festzuhalten, das Werbung nur dann gesetzlich erlaubt ist, wenn man zuvor eine entsprechende Einwilligung dazu erteilt hat. In den o. g. Fällen ist bzw. war dies nicht der Fall, sodass der Versand rechtswidrig ist und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt. In diesem Fall könnte ein Unterlassensanspruch geltend gemacht werden - aber: in der Praxis wird dies nichts bringen. Auch das Umziehen einer E-Mail-Adresse auf eine andere wird nur vorübergehend Schutz bringen, bevor auch diese Spam erhält.

Und nun?

Erhält man eine E-Mail aus einer unbekannten Quelle ist immer Vorsicht geboten. Wird man persönlich angesprochen und stimmen z.B. Kundennummer und Anschrift, ist dies noch lange kein Indiz dafür, dass die E-Mail auch seriös ist (leider!). Deswegen immer genau schauen und erstmal misstrauisch sein. Im Fall von Erpressungen die entsprechende E-Mail direkt in den Spam-Ordner schieben (damit der eingebaute Spam-Filter im E-Mail Programm lernt und solche Mails ggf. in Zukunft selbständig zurückzuhalten). Zusätzlich gelten natürlich auch die bekannten Regeln, wie z.B. den eigenen Rechner (oder das Smartphone) mit aktuellen Sicherheitsupdates Up-to-date zu halten...

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